Abzug "neu für alt"

„Neu für alt“ kommt häufig bei Verschleißteilen wie Bremsen oder Reifen vor. Durch das Erneuern von diesen Teilen kommt es zu einer Wertverbesserung, wo der Geschädigte finanziell profitieren würde. Da der Geschädigte rechtlich, finanziell nicht besser dastehen darf als unmittelbar vor dem Unfall, kommt es zu diesen „Abzügen“.

Beispiel:

Ein Reifen mit 4 mm Profil muss Unfallbedingt ersetzt werden. Ein neuer Reifen mit 8 mm Profil, hat eine deutlich höhere Lebensdauer und ist somit wertsteigernd.

Hier wird von dem Kfz-Gutachter Abzug „neu für alt“ angewendet. Die Höhe des Abzugs ist nicht festgelegt und kann nur durch einen Kfz-Gutachter berechnet werden.

Schon gewusst?

Reifen oder Bremsen müssen nach einem Unfall aus Sicherheitsgründen immer Achsweise ersetzt werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sogar alle vier Reifen. Hier sollten trotzdem die Herstellervorgaben beachtet werden.

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