Nutzungsausfallentschädigung

Du bist unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann hast Du das Recht auf einen Nutzungsausfall (Leihwagen). Benötigst Du den Leihwagen nicht, dann kannst Du Dir eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Der Kfz Gutachter ermittelt nach der Schadenart und der Schadenstärke eine Reparaturdauer in Tagen. Die Reparaturdauer in Tagen multipliziert man mit dem Tagespreis deiner Fahrzeugklasse und erhält so die zu zahlende Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung wird von der gegnerischen Versicherung nur bei Totalschaden oder beim Nachweis der Reparatur, zum Beispiel in Eigenregie erstattet. 

Beispiel an einem drei Jahre alten VW Passat: 

  • Reparaturdauer = 5 Tage
  • Gruppe F = 50,00€ pro Tag 

5 Tage x 50,00€ pro Tag = 250,00€

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