Unfall? Was tun? Hier erhältst Du sofortige Hilfe!

Du hattest einen Unfall, und weißt nicht was Du tun sollst?

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Für Deine eigene Sicherheit sorgen

Du hattest einen Unfall, und weißt nicht was Du tun sollst?

Ist es zu einem schweren Unfall und vor allem zu Personenschäden gekommen, gilt es zuerst sich selbst und seine Insassen zu schützen und zu sichern.

Ist es zu einem leichten Unfallschaden, wie zum Beispiel nur ein Blechschaden gekommen, wird empfohlen, das Fahrzeug sofort sicher zum Stehen zu bringen. So kann für die folgende Beweissicherung der Unfallhergang mit Bildern festgehalten, Daten aufgenommen und somit Beweise gesichert werden. Dies erleichtert die folgende Unfallabwicklung und sorgt für eine reibungslose Schadenregulierung.

Verhalte Dich ruhig, ziehe eine Warnweste an, aktiviere die Warnblinkanlage und stelle das Warndreieck je nach Örtlichkeiten ca. 50 m – 200 m vom Unfallort entfernt auf. So wird die Unfallstelle gesichert und weitere Verkehrsunfälle können vermieden werden.

Während Du das Warndreieck aufstellst, kannst Du gleichzeitig den Notruf 110 absetzten. Solltest Du allein sein, gehe aktiv auf andere zu und fordere Hilfe, so kann wertvolle Zeit gespart und bei Personenschäden sogar Leben gerettet werden.

Ist eine Person schwer verletzt, schau nicht weg und starte Reanimierungsmaßnahmen.

Nur wenn Du nichts machst, machst Du was falsch!

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Beweissicherung durchführen!

Um Deine Ansprüche zu gewährleisten ist es notwendig, das Unfallbild festzuhalten!

Wenn es die Örtlichkeit und die Sicherheit zu lässt, fertige Beweise von der Unfallstelle, in Form von Bildern an.

Hierbei ist es wichtig, dass nicht nur die Kennzeichen der Unfallbeteiligten fotografiert werden, sondern eine Übersichtsaufnahme der kompletten Unfallstelle. Sind diese Infos fotografisch dokumentiert, sollten auch noch Detailaufnahmen der beteiligten Fahrzeuge wie Beschädigungen, Bremsspuren, Straßenmarkierungen, Hindernisse oder Verkehrsschilder festgehalten werden. So kann auch im Nachhinein ein Schadenhergang ermittelt werden und auftretende Komplikationen in der Schadenregulierung und der Schuldfrage vermieden werden.

Solltest Du keine Möglichkeit haben beweissichernde Bilder fotografisch zu erstellen, gehe aktiv auf außenstehende Zeugen zu und bitte um Hilfe.

Wurden aussagekräftige Bilder erstellt, kann die Unfallstelle bei geringfügigen Schäden wie z. B Bagatellschäden freigegeben werden. Bagatellschäden sind Schäden, wo die Reparaturkosten unter 750,00 € liegen. Dies ist für einen Laien oftmals schwer zu erkennen, denn häufig wird aus einem vermeintlich kleinen Sachschaden, ein Schaden mit hohen Reparaturkosten. Dein Kfz-Gutachter Nürnberg und der Umgebung ist hier Dein erster Ansprechpartner, um das Ausmaß des Schadens einzuschätzen und den weiteren Vorgang der Unfallabwicklung, mit Dir als Unfallgeschädigten zu besprechen.

Achtung!

Sollte der Unfallgegner versuchen seine Schuld abzustreiten oder sogar Fahrerflucht zu begehen, wird zwingenst empfohlen die Polizei 110 für die Unfallaufnahme zu verständigen und diese zu involvieren. Ist der Unfallgegner sich seiner Schuld bewusst, lasse dir es schriftlich bestätigen. Optimal ist es, wenn ein Unfallbericht von dem Unfallverursacher und dem Unfallgeschädigten ausgefüllt wird und die komplette Unfallsituation schriftlich und bildlich mit einer Unfallskizze festgehalten wird.

Eine Unfallskizze und deine Versicherungskarte, mit der darauf stehenden Versicherungsnummer für den Datenaustausch, sollten deshalb immer griffbereit im Handschuhfach sein. Bei einem Autounfall erleichtert das die Sache für alle Parteien insgeheim.

Das Einschalten der Polizei ist bei kleineren Schäden, wie zum Beispiel Bagatellschäden, rechtlich nicht erforderlich. Hier reicht das Austauschen der Versicherungsdaten von den Unfallbeteiligten. Bei Leasingfahrzeugen oder Firmenfahrzeugen empfehlen wir trotzdem die Polizei hinzuzuziehen, da es hier zu Komplikationen mit dem Leasinggeber oder des Arbeitgebers führen kann.

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Kein Schuldeingeständnis geben und niemals mit der gegnerischen Versicherung reden!

Keine Kommunikation mit dem Feind!

Vor allem wenn die Haftung noch nicht feststeht, wird empfohlen, voreilige Äußerungen über die Schuldfrage zu vermeiden, denn diese können gegen Dich verwendet werden. Auch wenn man zu 100% sicher bei der Schuldfrage ist, kann es vorkommen, dass bei falscher Aussage noch eine Teilschuld von dem Versicherer erhängt wird. Das kann zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen.

Selbst die eingetroffene Polizei kann eine genaue Schuldfrage oder den Unfallverlauf nicht bestimmen, da diese keine erweiterten Kenntnisse oder Schulungen zu Verkehrsunfällen besitzen. Nur ein Jurist oder ein Kfz-Sachverständigen kann hier weitere Auskunft über die Schuldfrage geben.

Bei einem unverschuldeten Autounfall, wo Du das Unfallopfer bist, hast du Anspruch auf einen kostenfreien Kfz-Sachverständigen, der sich um die Erstellung des Unfallgutachtens deines Unfallfahrzeugs kümmert und einen ebenfalls kostenfreien Anwalt, der sich um die rechtlichen Aspekte der Unfallabwicklung kümmert. Diese kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, sodass Du als Geschädigter des Unfalls, keinerlei finanzielle Mittel aufbringen musst. Des Weiteren hast Du das Recht auf folgende Leistungen, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden:

  • Nutzungsausfall für die Reparaturdauer (Mietwagen)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Kosten der Reparatur
  • Wertminderung deines Autos
  • Schmerzensgeld

Inhalt eines Unfallgutachten:

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Dein Kfz-Gutachter! Hilfe, noch am Unfallort!

Ob am Unfallort, auf der Arbeit oder auch bei dir zu Hause. Innerhalb von 60 Min ist ein Kfz-Sachverständiger bei dir vor Ort.

Gerne helfen wir Dir jederzeit bestmöglich weiter und vermitteln bei Bedarf zuverlässige und starke Partner. Wir setzten Deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch!

Dein Recht, Dein Geld! Nutze es! Dein Kfz-Gutachter Nürnberg und Umgebung steht Dir beiseite!