Ein Bagatellschaden ist ein Schaden, wo bei einem Verkehrsunfall nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist. Die Grenze für einen Bagatellschaden liegt bei 750,00 €. Darunter ist meistens ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreichend. Darüber sollte ausschließlich ein Unfallgutachten / Schadengutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellt werden.
Doch Achtung!
Oftmals liegt der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen, sodass dieser auf dem ersten Blick nicht ersichtlich ist. Nur ein Kfz-Gutachter kann diesen ausfindig machen und entscheidet ob ein Schadengutachten erstellt werden muss.
Auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden, sollte ein freies Kfz-Sachverständigenbüro aufgesucht werden.