Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vertraglich Abgeschlossen wurde. Bei einem selbstverschuldeten Unfallschaden am eigenen Fahrzeug, übernimmt die eigene Kaskoversicherung die Schadenabwicklung. Hierbei gilt, dass jede Versicherung eigene vertraglich geregelte Bedingungen hat. Des Weiteren ist zu beachten, dass folgende Leistungen nicht erstattet werden:

  • Unabhängiger Kfz-Sachverständigen
  • Rechtsanwalt
  • Nutzungsausfall / Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Ggf. Schmerzensgeld

Schon gewusst?

Die Kaskoversicherung wird in zwei Bereiche aufgeteilt, die folgenden Schäden übernehmen:

Teilkasko:

  • Glasschaden
  • Unwetterschaden
  • Marderschaden
  • Wildschaden
  • Diebstahl 
  • Explosionsschaden 
  • Brandschaden

Vollkasko:

  • Unfallschäden, wo Unfallflucht begangen wurde
  • Vandalismus
  • Unfallschäden bei Eigenverschulden
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