Du bist in einen Verkehrsunfall verwickelt, dann solltest Du zu Deiner eigenen Sicherheit und eigenem Interesse folgendes beachten.
• Ruhe bewahren
• Unfallstelle absichern
• Polizei kontaktieren (keine gesetzliche Pflicht)
• Wenn nötig Rettungskräfte kontaktieren
• Erste Hilfe leisten
• Nicht selbst in den Gefahrenbereich geben
• Sofortige Unfallgeständnis vermeiden
• Sichere Beweise (Kfz-Kennzeichen, Name und Versicherungsnummer) und beauftrage bei eigener Unschuld einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
• Niemals bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall der gegnerischen Versicherung die Schadenabwicklung überlassen. Du hast das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten. Die Kosten hierfür, werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Kontaktiere einen Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens.
Dem Unfallgeschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Unfallgeschädigten, bereits einen Kfz-Sachverständigen gewählt hat. Die kompletten Kosten für das Schadengutachten / Unfallgutachten und der daraus folgenden Schadenabwicklung, sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Im Falle eines Bagatellschaden (die Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00€) ist ein Schadengutachten / Unfallgutachten in den meisten Fällen nicht nötig.
Als Schadennachweis ist hier meistens der Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten ausreichend.