Unfallgutachten
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2021 circa 2.300.000 erfasste Verkehrsunfälle. Im Vergleich sind das knapp 400.000 weniger als vor Corona-Zeiten 2019. Ob schuldig oder unschuldig ist erstmal nicht relevant, solange es „nur“ ein Blechschaden ist, kommt die Versicherung dafür auf. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich welchen Schaden am Fahrzeug bzw. wo sind die Unterschiede bei einem Unfallgutachten?
Inhalt eines Unfallgutachten:
Um ein exaktes „wasserdichtes“ Gutachten zu erstellen, müssen einige Punkte enthalten sein. Nur so ist eine schnelle Unfallabwicklung garantiert und Du gehst ohne finanziellen Schaden heraus
- Fahrzeugbewertung
- Reparaturkostenkalkulation gemäß Herstellervorgaben
- Kalkulation Reparaturdauer und Werkstattaufenthalt
- Feststellung Wertminderung/Wertverbesserung
- Restwertangaben
- Auskunft Wiederbeschaffungsdauer
- Einordnung Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- Fotodokumentation
Achtung!
Lass niemals einen Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung Dein Fahrzeug begutachten. Dieser handelt meistens im Sinne der Versicherung und ist nicht objektiv. Dein Kfz-Gutachter Nürnberg ist als unabhängiger Kfz-Sachverständiger die richtige Wahl.
Dein Recht, Dein Geld! Nutze es! Dein Kfz-Gutachter steht Dir beiseite.
Inhalt eines Kostenvoranschlags:
Bei Bagatellschäden bis 750,00 EUR Schadenhöhe reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag. Werkstätten berechnen erfahrungsgemäß zwischen 50,00 und 100,00 Euro für einen Kostenvoranschlag oder geben dafür auch pauschal 10 % der Höhe der späteren Rechnung an. Darum solltest Du schon im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung klären, wer die Kosten hierfür übernimmt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch darf ein Kostenvoranschlag maximal 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Sollte das der Fall sein, muss der Auftraggeber unverzüglich informiert werden.
- Genaue Auflistung der erforderlichen Arbeiten
- Geschätzte Arbeitszeit
- Genaue Informationen zum Umfang der anfälligen Arbeiten
- Die Arbeitskosten pro Stunde und die kompletten Reparaturkosten
- Materialkosten
Ein Kostenvoranschlag liefert Dir also nur grobe Informationen und dient nur zur Veranschaulichung des äußeren Schadenbildes. Wichtige Punkte wie
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
- Restwert nach dem Unfall
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Angaben zum eventuellen Totalschaden
- Nutzungsausfall
fehlen und werden bei einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt. Dadurch ist es bei weitem nicht so aussagekräftig wie ein Unfallgutachten von Dein Kfz-Gutachter Nürnberg.
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Tipp von Dein Kfz-Gutachter!
Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 € ist es ratsam immer ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Nur dadurch ist es möglich, alle Deine Rechte wie Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Bei Unfallschäden, für die Dir die Reparaturkosten fiktiv ausbezahlt (fiktive Abrechnung) wurden oder wenn Du den Unfallschaden selbst instand setzt oder reparieren hast lassen, erstelle ich diese Bestätigung zum Einreichen bei der Versicherung.
Auch wenn ein bereits reparierter Schaden ein weiteres Mal auftritt, dient die Reparaturbestätigung als Nachweis für die Versicherung, um die aktuelle Schadenhöhe einzufordern. Nur so kann man beweisen, dass das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall im instand gesetzten Zustand war. Mit Sachverstand und Praxiswissen ist Dein Kfz-Gutachter Dein Ansprechpartner.
Dir erscheint eine Reparaturrechnung zu hoch?
Die Höhe Deiner Werkstattrechnung erscheint Dir unangemessen? Als erfahrener Karosserie- und Fahrzeugbauer nehme ich Arbeitszeiten und Materialverbrauch genau unter die Lupe. Sind die Kosten tatsächlich zu hoch, kannst Du die Rechnung anschließend reklamieren.
Der Haftpflichtschaden:
Du bist das Unfallopfer
Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall machst Du von Deinem Recht Gebrauch, den entstanden Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.
Dies ist wichtig, um ein genaues Schadenbild, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs zu erfassen und ist quasi der Startschuss für eine erfolgreiche Schadenabwicklung. Ohne einem Unfallgutachten kannst Du nicht den vollen Schadenersatzanspruch geltend machen.
Die Kosten für ein Unfallgutachten kann man vor der Gutachtenerstellung schwer beziffern, da hier prozentual nach der Schadenhöhe abgerechnet wird. Bist Du unschuldig in einen Unfall verwickelt, ist für Dich die Gutachtenerstellung bei Dein Kfz-Gutachter zu 100% kostenfrei. Die Schuldfrage ist noch unklar? Rufe auch hier an und Du wirst kostenfrei beraten.
Tipp von Dein Kfz-Gutachter
Als Unfallgeschädigter steht Dir kostenfrei rechtlicher Beistand in Form eines Fachanwalt für Verkehrsrecht zu.
Warum? Um mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu sein, ist es bei einem Haftpflichtschaden gesetzlich vorgeschrieben. So entsteht Waffengleichheit auf beiden Seiten.
Der Kaskoschaden:
Du hast selbst ein Unfall verursacht
Der Kaskoschaden ist grob gesagt das Gegenteil eines Haftpflichtschadens. Du bist also der Verursacher eines Unfalls, aber auch hier gibt es zwei verschiedene Arten von Versicherungen.
Dein Kfz-Gutachter in Nürnberg erklärt Dir die verschiedenen Varianten einer Kaskoversicherung.
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Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung bietet Dir eine Rundumschutz für Dein Fahrzeug. Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei Vandalismus greift diese und kommt für den Schaden an Deinem Fahrzeug auf. Ist ein weiteres Fahrzeug in dem selbstverschuldeten Unfall verwickelt, übernimmt Deine Haftpflichtversicherung die entstandenen Schäden des beteiligten Fahrzeugs.
Des Weiteren springt Deine Vollkaskoversicherung ein, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ausfällt und den Schaden an Deinem Fahrzeug aus diversen Gründen nicht begleichen will.
Teilkasko
Welche Schäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen?
Die Teilkaskoversicherung greift bei Schäden, die durch Einwirkung von Naturgewalt oder auch Wildtieren entstanden sind. Dein Kfz-Gutachter Nürnberg hat sie Dir aufgelistet:
- Hagelschaden
- Sturmschaden
- Hochwasser
- Wildschaden
- Blitzeinschlag
- Glasschäden
- Kurzschlüsse an der Elektrik
- Diebstahl
- Brand / Explosion
Die oben gelisteten Schäden werden von Deiner Teilkaskoversicherung übernommen. Bei verursachten Schäden durch Wild wird aber nochmals unterschieden. Zu Wildschäden zählen nur Tiere wie Hasen, Rehe, Wildschweine oder ähnliches. Möchtest Du auch gegen Tiere wie Hunde, Katzen, Kühe oder Pferde versichert sein, solltest Du auf Deine Versicherung zugehen.
Was ist bei grober Fahrlässigkeit?
Da die Kaskoversicherung unter das Vertragsrecht fällt, kann das pauschal nicht gesagt werden. Hier solltest Du zuerst in Deinem Versicherungsvertrag nachlesen, ob „grobe Fahrlässigkeit“ abgedeckt wird. Ist dies nicht der Fall, kann Deine Vollkaskoversicherung Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall gar nicht dafür aufkommen. Möchtest Du die Klausel in Deinem Versicherungsvertrag beifügen, ist eine Erhöhung des Versicherungsbeitrags wahrscheinlich.
Dein Kfz-Gutachter fasst es für Dich zusammen:
Haftpflichtschaden (gesetzlich)
- Du bist der Unfallgeschädigte
- Recht auf einen kostenfreien unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Recht auf einen kostenfreien Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Dir entstehen keinerlei Kosten
Vollkaskoschaden (Vertragsrecht):
- Vandalismus
- Eigenverschulden
- Greift bei Ausfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- Grobe Fahrlässigkeit bei Vertragsabschluss
Teilkaskoschaden (Vertragsrecht)
- Naturgewalt
- Wildschäden
- Diebstahl
- Glasschäden
- Brand/Explosion
Was ist bei einem Kaskoschaden „Abrechnung nach Gutachten“?
Auch bei einem Kaskoschaden kannst du Dir die Reparaturkosten fiktiv nach dem Unfallgutachten auszahlen lassen. So erhältst Du die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer bar auf Dein Konto und lässt Dein Fahrzeug nicht reparieren. Solltest Du Dein Fahrzeug in Eigenregie instand setzen, hast Du ein Recht auf die angefallene Mehrwertsteuer der erworbenen Ersatzteile. Da bei einem Kaskoschaden die eigene Versicherung das Weisungsrecht hat, wird diese ihren eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen Dein Fahrzeug zu begutachten.
Hier kommt es aus diversen Gründen des Öfteren vor, dass das Unfallgutachten zu niedrig ausfällt und Schäden nicht berücksichtigt werden. Hier kannst Du das Unfallgutachten anfechten und ein Gegengutachten erstellen lassen. Kontaktiere Dein Kfz-Gutachter und wir klären Dein Anliegen.