Inhalt eines Kostenvoranschlags:
Wann muss ich einen Kostenvoranschlag machen lassen?
Bei Bagatellschäden bis 750,00 EUR Schadenhöhe reicht der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag. Werkstätten berechnen erfahrungsgemäß zwischen 50,00 und 100,00 Euro für einen Kostenvoranschlag oder geben dafür auch pauschal 10 % der Höhe der späteren Rechnung an. Darum solltest Du schon im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung klären, wer die Kosten hierfür übernimmt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch darf ein Kostenvoranschlag maximal 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Sollte das der Fall sein, muss der Auftraggeber unverzüglich informiert werden.
- Genaue Auflistung der erforderlichen Arbeiten
- Geschätzte Arbeitszeit
- Genaue Informationen zum Umfang der anfälligen Arbeiten
- Die Arbeitskosten pro Stunde und die kompletten Reparaturkosten
- Materialkosten