Die „fiktive Abrechnung“ bedeutet, dass Du nach dem Unfallgutachten abrechnest und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lässt. Hier ist es wichtig, dass die nicht anfallende Mehrwertsteuer abgezogen wird und somit nur der Nettobetrag ausgezahlt wird. Bei einer Eigenreparatur, wo auf gewisse Ersatzteile eine Mehrwertsteuer anfällt, kannst Du dir nach Vorlage der Rechnung, die angefallene Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung zurückholen.