Unter einem Haftpflichtschaden versteht man einen Schaden, den der Verursacher einem Dritten zufügt. Der entstandene Schaden ist durch den Verursacher, beziehungsweise seiner Haftpflichtversicherung vollständig zu ersetzen. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Unfallgeschädigte das Recht, einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständiger seiner Wahl zu kontaktieren. Die Kosten für den Kfz-Sachverständiger und die Erstellung des Schadengutachten / Unfallgutachten, muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.