Ein Kostenvoranschlag ist lediglich ein unverbindliches Angebot eines Kfz-Betriebes und soll dem Kunden einen ungefähren Preis der Reparatur nennen. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass ein Kostenvoranschlag nicht höher als 15 – 20% der tatsächlichen Reparatur sein sollte. Bei Bagatellschäden unter 750,00 € reicht der Versicherung häufig ein Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten aus. Ist der Schaden höher als die 750,00 €,sollte ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Denn nur in einem Schadengutachten können beispielsweise eine Wertminderung geltend gemacht werden.