Schmerzensgeld

Ob am frühen Morgen, auf dem Weg zur Arbeit oder am Wochenende in den Urlaub. Man kann noch so vorsichtig im Straßenverkehr sein, ist ein anderer Straßenteilnehmer abgelenkt, kann es schon zu spät sein. Aber was ist, wenn nicht nur ein Unfallschaden am Fahrzeug entstanden ist, sondern auch ein Personenschaden? Das ist wohl das Worst-Case Szenario, kommt aber leider häufig vor.

Hat der Unfallgeschädigte einen körperlichen Schaden durch den Unfall erlitten, kann er Schmerzensgeld von dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung fordern. Das Schmerzensgeld soll die körperlichen Beeinträchtigungen ausgleichen, die der Geschädigte durch den Verkehrsunfall erlitten hat. In solchen Fällen reicht ein Kfz-Gutachter nicht mehr aus, da dieser für die technischen und materiellen Schäden zuständig ist. Ein Fachanwalt sollte hier zwingend mit eingeschalten werden, der mit Hilfe von vorhanden Arztberichten, die erlittenen körperlichen Schäden erfasst. Da durch die körperlichen Beeinträchtigungen auch andere Kosten wie:

  • Arztkosten
  • Medikamente
  • Verdienstausfall
  • Hilfe im Haushalt

für den Unfallgeschädigten entstehen können, müssen diese auch von dem Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Ist durch den Unfall ein Personenschaden mit Todesfolge entstanden, müssen die daraus folgenden Kosten wie z. B die Beerdigungskosten ebenso getragen werden.

Tipps für den Geschädigten bei Personenschaden

  • Teile Deine körperlichen Beeinträchtigungen der unfallaufnehmenden Polizei mit. So kann schon im Unfallbericht die Aussage des Geschädigten dokumentiert werden.
  • Wenn möglich noch am Unfalltag einen Arzt aufsuchen, um spätere Komplikationen zu vermeiden.
  • Alle Arztrechnungen, Rechnungen für Medikamente oder sonstige Beschaffungen aufbewahren und notieren. Diese kannst Du bei der gegnerischen Versicherung einreichen. 
  • Kosten für den Weg zum Arzt wie Spritkosten, Bahnticket oder Taxi kannst Du bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Hier solltest Du Fahrkarten und andere Belege aufbewahren.
  • Dokumentiere den Heilprozess deiner Verletzungen regelmäßig per Foto- oder Videoaufnahme.
  • Beauftrage schnellstmöglich einen Rechtsanwalt.
  • Keine Abfindungsschreiben des Unfallschuldigen oder der gegnerischen Versicherung unterschreiben.

Allzeit Gute Fahrt wünscht „Dein Kfz-Gutachter“

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