Es wird unterschieden zwischen dem „merkantilen Minderwert“ und dem „technischen Minderwert“. Ein technischer Minderwert entsteht, wenn z. B. nach einer Reparatur das Fahrzeug nicht mehr in den originalen Zustand zurückversetzt werden kann. Das kann vorkommen, wenn der Farbunterschied zwischen dem alten originalen Lack und dem neuen Reparaturlack sichtbar ist. Das ist für den Unfallgeschädigten nicht zumutbar und erhält zusätzlich einen technischen Minderwert.