Restwert

Der Restwert ist der Wert, den das verunfallte Fahrzeug im nicht reparierten Zustand hat. Im Unfallgutachten wird der Restwert ab einer Reparaturhöhe von 50 % – 70 % des Wiederbeschaffungswertes angegeben. Den Restwert des Fahrzeugs erhält der Kfz-Gutachter durch Angebote von mindestens drei lokalen Autohändlern oder durch das Einstellen in eine Restwertbörse. Der Restwert ist z. B. bei einem Totalschaden relevant. Hier erhält der Unfallgeschädigte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Beispiel:

Reparaturkosten = 15.000,00 €

Wiederbeschaffungswert = 10.000,00 €

Restwert = 1.000,00 €

Ausgezahlte Betrag = 9.000,00 €

Die Reparaturkosten liegen über 100 % des Wiederbeschaffungswert vom Fahrzeugs und ist somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert von 1.000,00 € wird von dem Wiederbeschaffungswert 10.000,00 € abgezogen. Der Betrag von 9.000,00 € wird dem Unfallgeschädigten ausbezahlt. Das verunfalle Fahrzeug kann der Unfallgeschädigte verkaufen oder behalten.

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