Mehrere hundert Euro Nutzungsausfallentschädigung hast Du zunächst nach einem unverschuldeten Autounfall nicht auf dem Bildschirm, Dein unabhängiger Autogutachter im Großraum Nürnberg aber schon! Du „siehst“ zunächst nur den Fahrzeugschaden, Dein Gutachter beziffert mit einer Nutzungsausfallentschädigung ALLE weiteren Ersatzansprüche. Nutzungsausfall ist nur einer davon …
Anspruch auf Nutzungsausfall besteht bei einem Haftpflichtschaden, wenn Du Dein Auto unfallbedingt nicht fahren kannst. Die Versicherung des Unfallgegners hat Dich für den entgangenen Nutzwert zu entschädigen. Ein Auto stellt in der Rechtsprechung einen geldwerten Vermögensbestandteil dar, der Schadenersatzansprüche rechtfertigt. Als Voraussetzungen müssen Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit gegeben sein. Alternativ steht Dir ein Mietwagen als Ausfallentschädigung zu.
Nutzungsausfall wird ab dem Unfallzeitpunkt fällig, wenn der PKW nicht mehr fahrbereit ist. Auch die Gutachtenerstellung und eine angemessene Überlegensfrist stehen Dir als Geschädigter bei der Berechnung des Nutzungsausfalls in Deinem Fall zu. Hier Beispiel zur Nutzungsausfallentschädigung prüfen.
Laut Paragraf 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bist Du nach einem fremdverschuldeten Unfall so zu stellen, als sei das Schadenereignis nicht eingetreten. Im Gesetzbuch ist von einem Geldbetrag die Rede, der sich abgesehen von den anfallenden Reparaturkosten für das Fahrzeug auf die Nutzungsausfallentschädigung nach dem Unfall bezieht.
Nutzungsausfall ist ein mitunter hoher Schadenersatzanspruch, denn Du auf der Schadenabrechnung in Deinem Fall haben solltest! Mit dem Hinweis auf einen ausreichenden Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung würde die Nutzungsausfallentschädigung gar keine Berücksichtigung finden.
In der Nutzungsausfalltabelle (Eurotax Schwacke Tabelle nach Küppersbusch et. al.) werden in 11 Fahrzeuggruppen Tagessätze für Nutzungsausfall zugeordnet (für ca. 40.000 Fahrzeugmodelle). Tatrichter bzw. Gerichte beziehen sich als Standard auf diese Tabelle! Dein Autogutachter wird Dein Fahrzeug einordnen, um die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung zu berechnen.
Nehmen wir an, Du fährst einen VW Passat, der in Gruppe F (= 50 Euro Tagessatz für Nutzungsausfall) zu finden ist. Stellt Dein Kfz Schadengutachter einen Totalschaden fest, können bis zu 16 Tage Dauer für die Wiederbeschaffung inkl. Überlegungsfrist angesetzt werden: Das wären in Summe 800 Euro! Auf die diese Zahlung möchtest Du als Geschädigter nach dem Unfall sicher nicht verzichten. Die genaue Dauer ist allerdings vom Fahrzeugmodell und der Verfügbarkeit abhängig.
Solange, wie der Unfallwagen nicht fahrbereit zur Reparatur in einer Werkstatt steht bzw. es laut erstelltem Schadensgutachten dauert. Von wenigen Tagen bis zu einem Zeitraum von mehr als 2 Wochen für die Reparatur in einer Werkstatt ist alles möglich. Das OLG Celle hat einer Klägerin in einem Präzedenzfall für die Dauer von 26 Tagen Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen (vergl. Aktenzeichen 5 U 159/13).
Du brauchst Dir mit der Hilfe deines Kfz Schadengutachters in Nürnberg & Umland keine Umstände machen und nicht nach einem Musterbrief für eine Nutzungsausfallentschädigung suchen. Dank ganzheitlichem Schadensmanagement kommen alle Ersatzansprüche automatisch auf Deine Schadenabrechnung.
Um Fristen etc. brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Auch weitere Ansprüche wie Schadensersatz für die unfallbedingte Wertminderung werden im Unfallgutachten beziffert!
Ja, wenn Du als Geschädigter die Versicherung über die Inanspruchnahme der Nutzungsausfallentschädigung informierst. Anschließend einen Reparaturnachweis eines Sachverständigen bzw. eine Werkstattrechnung für Dein Fahrzeug vorlegen kannst. Du kannst auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung (= Auszahlung des Unfallschadens) eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Viele Urteile regionaler Gerichte und des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Deine Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall gestärkt.
Mal ehrlich: Könntest Du als Geschädigter nein zu einem Porsche auf Zeit als Ersatzwagen sagen? Bevor Du Dich jetzt gegen eine Nutzungsausfallentschädigung entscheidest, kommt das unschöne Versicherungswort „Schadenminderungspflicht“ ins Spiel. Dir steht ein Ersatzfahrzeug aus derselben Fahrzeugklasse zu (verschlechtern musst Du Dich aber auch mit der Schadensminderungspflicht nicht). Eventuell musst Du einer Notreparatur für Dein Fahrzeug zustimmen.
Schadensminderungspflicht kurz erläutert: Die Schadensminderungspflicht nach einem Autounfall besagt, dass der Geschädigte verpflichtet ist, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nein, beide Optionen schließen sich aus. Du kannst die Ansprüche höchstens für den Anspruchszeitraum splitten. Ein Zweitwagen ist kein genereller Grund für Versicherer, keine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen. Wehre Dich mit einem Fachanwalt aus dem Gutachternetzwerk, wenn die Versicherung mit Verweis auf ein angeblich vorhandenes Zweitfahrzeug Nutzungsausfall streichen möchte.
Für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Nutzt Du ein Zweirad wie ein Auto für den täglichen Weg zur Arbeit, hast Du Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Motorräder sind nicht zwangsläufig nur Freizeitfahrzeuge.
Für reine Freizeitfahrzeuge wie Roller, Quads, Trikes oder Wohnmobile wird in der Regel kein Nutzungsausfall gezahlt. Ansprüche auf eine Entschädigung können aber bei einem Wohnmobil vorliegen, wenn eine gebuchte Reise nach dem Unfallereignis unmittelbar bevorsteht. Auch wenn das Wohnmobil als Alltagsfahrzeug genutzt wird, ist eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen.
Auch ein Oldtimer ist nicht als reines Freizeitfahrzeug zu werten, wenn kein weiterer Zweitwagen zur Verfügung steht und er täglich genutzt wird (vergl. Urteil des OLG Celle von 2016 mit dem Az. 5 U 60/15).
Ist der Fuhrpark betroffen und liegt eine gewerbliche Fahrzeugnutzung vor, muss der Schaden sehr exakt beziffert und nachgewiesen werden. Nur so ist es möglich, eine Nutzungsausfallentschädigung für einen LKW oder einen Dienstwagen geltend zu machen. Vor allem im Falle einer komplizierten Mischnutzung ist dies ein klarer Fall für einen Rechtsanwalt aus dem Sachverständigennetzwerk.
Sollte in dem Unternehmen allerdings ein Zweitfahrzeug zur Verfügung stehen, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Sie erhalten stattdessen die Vorhaltekosten (Kfz-Steuer, Versicherung, Stellplatz etc.).
Ja, aber ab einem Alter von 5 Jahren ist es bei der Versicherungsregulierung üblich, dass eine Rückstufung um eine Fahrzeugklasse vorgenommen wird. Es geht also auch bei älteren Fahrzeugen um eine mitunter hohe Entschädigung für Nutzungsausfall. Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre, erfolgt eine Rückstufung von 2 Gruppen.
Nein, denn es handelt sich um einen Kaskoschaden. Ein Wildschaden wird von der Teilkasko reguliert. Und diese beschränkt sich meistens nur auf die Übernahme der Reparaturkosten (eventuell stellt eine Partnerwerkstatt einen Mietwagen). Eine genaue Auskunft kannst Du in deinem Versicherungsvertrag (AKB) nachlesen.
Rufen Sie unbedingt die Polizei, sodass die Polizeibeamten den Schaden aufnehmen. Ansonsten verstoßen Sie ggf. gegen das Tierschutzgesetz. Denke nach dem Wilschaden an eine Wildunfallbescheinigung, die ein Forstbeamter vor Ort ausstellen muss.
Sebastian Wyczisk ist in Nürnberg und Umgebung einsatzbereit!
…und im Schadensfall immer Dein lösungsorientierter Ansprechpartner. Denk dran: Bei eigener Unschuld ist ein Unfallgutachten oberhalb der Bagatellgrenze von 750,00 Euro netto für Dich absolut kostenlos. Ob es sich aber tatsächlich nur um einen Bagatellschaden handelt, dass können wir Dir direkt sagen. Dein Kfz Gutachter unterstützt Dich von der Beweissicherung, der professionellen Schadensaufnahme inkl. Fotoaufnahmen für das Sachverständigengutachten bis hin zur Abwicklung des ganzen Papierkrams mit der Versicherung.
Nutze den 24/7 Rückruf-Service bzw. im Schadensfall binnen 60 Minuten Gutachterhilfe vor Ort. Stetige Weiterbildungen und modernste Technik (z. B. für die mobile Rahmenvermessung) sorgen für ein Leistungsniveau der Extraklasse bei der Schadensregulierung. Ja, auch ein ärgerlicher Unfallschaden kann bei unseren Kunden für Begeisterung sorgen, wenn die Regulierung in erfahrenen Händen liegt.
Spätestens JETZT hast Du die Nutzungsausfallentschädigung auf dem Bildschirm, wenn Du ohne Schuldanteil mit Deinem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt bist. Du weißt jetzt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und um wie viel Geld es gehen kann.
Ergreife die Initiative und warte nicht, bis sich das gegnerische Versicherungsmanagement bei Dir meldet: Du bist hier mit Deinem Kfz-Sachverständigenbüro in der Metropolregion Nürnberg schon einen ganz entscheidenden Schritt bei der Durchsetzung Deiner Rechte voraus! Du musst nur noch anrufen oder den Schaden online melden.
Karosserie- & Fahrzeugbaumeister Sebastian Wyczisk ist in Nürnberg und Umgebung einsatzbereit!