Es besteht zwischen den beiden Berufsbezeichnungen „Kfz-Gutachter“ und „Kfz-Sachverständiger“ kein Unterschied. Der Ausdruck „Kfz-Gutachter“ ist im deutschen Volksmund gebräuchlicher und wird dadurch häufiger verwenden. Der Ausdruck „Kfz-Sachverständiger“ ist eher der Fachbegriff und wird deshalb seltener verwendet.
Die Aufgabe eines Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen ist sehr vielfältig. Die Hauptaufgabe besteht darin, durch sein Fachwissen eine genaue Schadenangabe des verunfallten Fahrzeugs zu erstellen. In den meisten Fällen haben Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständige eine entsprechende Vorbildung als Karosseriebaumeister, Kfz-Mechatronikermeister, Kfz-Lackierermeister oder auch ein Studium in diesen Bereich. Das ist auch notwendig, um ein objektives Bild des Fahrzeugs zu erhalten, um auch verstecke Schäden zu erkennen. Das erstellte Unfallgutachten ist beweissichernde Grundlage für die Versicherung und ggf. für das Gericht. Des Weiteren ist ein Kfz-Gutachter einer der Schnittstellen zwischen den Parteien, wie zum Beispiel Rechtsanwalt und Geschädigter.
Nutze Dein Recht und kontaktiere nach einem unverschuldeten Unfall immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Nur so kannst Du sicher sein, dass alle Deine finanziellen Schäden erstattet werden. Ein von der Versicherung gestellter Kfz-Gutachter wird meisten im Sinne der Versicherung agieren und zu erstattende Leistungen wie die Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung bleiben auf der Strecke liegen. Nutze Dein Recht, es kostet Dich auch nichts!