Bist Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, steht Dir rechtlich viel mehr zu, als nur die Reparaturkosten. Ist Dein verunfalltes Fahrzeug in der Werkstatt für die Instandsetzung des Unfalls, steht Dir für die Zeit ein kostenfreier Leihwagen zu. Da der Geschädigte zu keinem Zeitpunkt der Schadenabwicklung schlechter dargestellt werden darf, als unmittelbar vor dem Unfall, hat er das Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Die Dauer der Nutzung des Leihwagens, hängt von der Schadenart ab und wird vom Kfz Gutachter festgelegt.