Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung benötigst Du, wenn der entstandene Schaden am Fahrzeug fiktiv nach Schadengutachten abgerechnet worden ist. Wurde Dein Fahrzeug durch z. B. Eigenregie instandgesetzt, ist es sinnvoll sich eine Reparaturbestätigung von dem Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. So kann bei einem erneuten Schaden nachgewiesen werden, dass der Altschaden fach- und sachgerecht instandgesetzt worden ist. 

Ist dies nicht der Fall, ist es möglich, dass bei einem erneuten Unfall im selben Bereich, die Versicherung eine Schadenabwicklung verweigert und bleibst so auf den Kosten sitzen. Des Weiteren benötigst Du zum Erhalten der Nutzungsausfallentschädigung eine Reparaturbestätigung des Kfz-Gutachters, da diese nur ausgezahlt wird, wenn das verunfallte Fahrzeug instand gesetzt worden ist.

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