Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Wert, den ein Geschädigter aufbringen muss, um sich nach dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs ein gleichwertiges Kfz zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, welche der Kfz-Gutachter ermittelt.

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