Unfallschaden auszahlen lassen minus 19%?

Das steht Dir zu!

„Unfallschaden auszahlen lassen“ ist vielleicht nicht die erste Option, die Du nach einem unverschuldeten Unfall im Hinterkopf hast. Die fiktive Abrechnung des Schadens mit dem Versicherer ist aber möglich. Wenn Du einen Unfallschaden nicht reparieren lässt, kannst Du ihn Dir auszahlen lassen und das Geld frei verwenden. Was Du dazu wissen musst, liest Du hier: Ein unabhängiges Unfallgutachten sollte die Basis sein!

Inhalte:
Mein Name ist Sebastian Wyczisk: Dein Kfz-Gutachter in Nürnberg & Umgebung
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Definition

Unfallschaden auszahlen lassen = die Schadenssumme laut Gutachten erhalten

Es besteht bei der Versicherungsregulierung kein Zwang für Geschädigte, den Schaden reparieren zu lassen. Sie können die Schadenssumme auch fiktiv abrechnen und somit auszahlen lassen, exklusive 19 % Mehrwertsteuer. Da Versicherungen gerne bei fiktiver Abrechnung u.a. am Nutzungsausfall kürzen, sind ein Schadengutachten und Rechtsanwalt aus einem Gutachternetzwerk sehr empfehlenswert, um sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Dein 1-Minute-Update

So geht Deine SchadensabRECHNUNG auf

Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung:

Das antwortet Dein Kfz Gutachter aus Nürnberg

Du musst den Unfallschaden bzw. die Schadenssumme für die eintrittspflichtige Versicherung des Schadenverursachers exakt beziffern können. Je größer der Schaden, desto unverzichtbarer ist ein Schadensgutachten als Rechnungsersatz. Damit lässt sich auch die unfallbedingte Wertminderung berücksichtigen.

Der erste und wichtigste Schritt ist, einen eigenen Kfz-Sachverständigen für die Gutachtenerstellung anzurufen. Mit dem Gutachten für den Autoschaden legst Du die Basis für die fiktive Abrechnung: Hier direkt Kontakt nach Unfallschaden am Auto aufnehmen, wenn keine Werkstattreparatur erwünscht ist.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 ist es üblich, dass die Umsatzsteuer nicht erstattet wird (sie fällt ja bei fiktiver Abrechnung nicht an). Ansonsten haben zahlreiche Gerichtsurteile die Rechte von Unfallgeschädigten bei fiktiver Abrechnung gestärkt: Viele Kürzungsversuche durch die Versicherungen an diversen Schadenspositionen wie Nutzungsausfallentschädigung etc. sind nicht gerechtfertigt!
Unfallschaden auszahlen lassen:
Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
Unfallschaden mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen
Unfallschaden mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen

Rechtsgrundlage

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

In diesem Paragrafen ist explizit die Rede davon, dass Geschädigte zur Wiederherstellung auch einen angemessenen Geldbetrag für den Unfallschaden verlangen können. Dieser angemessene Geldbetrag wird im Sachverständigengutachten als Schadenersatzanspruch festgelegt. Neben den eigentlichen Reparaturkosten kommen Ansprüche wegen merkantiler Wertminderung hinzu. Denn selbst ein fachmännisch reparierter Unfallwagen, wäre anschließend im Wert gemindert.

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Es kann je nach Schaden bei gegebener Verkehrssicherheit eine Option sein, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Diesen Weg solltest Du aber nur mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Nürnberg gehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Dir die Versicherung des Unfallgegners möglichst wenig auszahlen möchte.

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Beispiel

Wann macht es Sinn, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Generell kommt diese Option eher für ältere Fahrzeuge und kosmetische Schäden (oberflächlicher Blechschaden) in Betracht, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und keinen Weiterfresserschaden z. B. in Form von Rost verursachen. Eine Beule in der Tür oder Stoßstange ist ein klassischer Haftpflichtfall, um sich einen Unfallschaden vom Versicherer des Unfallgegners auszahlen zu lassen. Bei einem Kaskoschaden können es wenige Hageldellen auf dem Dach sein.

Wann Unfallschaden auszahlen lassen?
Besonders bei älteren Fahrzeugen, ist eine Auszahlung sinnvoll.

Wann nicht den Unfallschaden auszahlen lassen?

Je neuer und teurer ein Fahrzeug ist, desto kritischer ist dieser Abrechnungsweg aufgrund der Wertminderung zu sehen. Bei einem Leasingfahrzeug kannst Du Dir den Unfallschaden nicht auszahlen lassen: Der Leasinggeber ist der Eigentümer und im Regelfall an einer Reparatur interessiert. Schließlich möchte er den Leasingrückläufer möglichst gewinnbringend veräußern.

Muss ich mein Auto reparieren, wenn ich den Unfallschaden auszahlen lasse?

Nein, Du bist nicht zu einer Reparatur verpflichtet und kannst frei über die Entschädigungszahlung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verfügen. Es steht Dir allerdings frei, Dich nach dem Autounfall selbst um eine Reparatur zu kümmern (in einer Werkstatt oder ein Eigenregie).
Mit Blick auf die Schadenminderungspflicht ist das Bereicherungsverbot zu beachten. Da kein Profit aus der Auszahlung des Unfallschadens bzw. Schadensersatz geschlagen werden darf, neigen viele Autoversicherer zu Kürzungen. Diese sind für Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt aber unzulässig, wenn das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist oder älter als 3 Jahre aber regelmäßig beim Vertragspartner gewartet worden ist.

Reparatur Unfallschaden auszahlen lassen
Unfallgeschädigte müssen den Unfallschaden nicht reparieren lassen.
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Dauer der Auszahlung

Wie lange dauert die Auszahlung des Unfallschadens?

Im Regelfall dauert die Regulierungsdauer mit der Versicherung, je nach Fall, 4 bis 8 Wochen. Nach diesem Zeitraum solltest Du einen Zahlungseingang des Versicherers für Dein Auto auf Deinem Konto verbuchen können.

Mit einem Gutachter und einem Anwalt an Deiner Seite, sollte diese Zeitspanne nach dem Unfall durchaus realistisch sein. Kommt es zu Verzögerungen oder einer nicht vollständigen Auszahlung des Unfallschadens, bist Du bereits in besten Händen.

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Hier bist Du für alle Optionen optimal aufgestellt:

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Mit einem neutralen Schadengutachten hast Du die besten Karten in der Hand, um den Unfallschaden in vollständiger Höhe auszahlen zu lassen (oder die Reparatur in einer Werkstatt durchführen zu lassen). Außer der Mehrwertsteuer lohnt es sich, gegen Abzüge mit einem für Dich kostenfreien Anwalt zu kämpfen. In den letzten Jahren haben viele Gerichte die exzessiven Kürzungspraktiken von Versicherungsunternehmen ausdrücklich gerügt. Es lohnt sich, im Sachverständigengutachten bezifferte Kosten einzufordern!

Mit Deinem Kfz Gutachter im Großraum Nürnberg setzt Du bei einem Unfallschaden auf das Fachwissen eines Karosserie- und Fahrzeugbaumeisters. In 60 Minuten kann Hilfe direkt am Unfallort nutzbar sein. Lege die gesamte Schadensregulierung in erfahrene Hände. Viele Schäden sind oft auf dem ersten Blick nicht zu erkennen. Auch hier können wir unterstützen. Durch eine moderne Methode für die mobile Rahmenvermessung können wir jede Verformung im Rahmen sofort erfassen und bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Fazit

NICHT ohne Dein Kfz-Gutachter im Großraum Nürnberg!

Du weißt jetzt, dass Du als Geschädigter die Wahl zwischen Reparatur und der Auszahlung des Unfallschadens hast. Für welche Option Du Dich nach einem Unfall auch entscheidest: Du solltest selbst die Regie übernehmen und Dich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen. Welche Option finanziell vorteilhafter ist und was zu bedenken ist, werden wir Dir im Einzelfall sehr genau erklären. Nutze die Chance, sofort Tatsachen zu schaffen und deinen Unfallschaden zu melden.