Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten die Anfallen, wenn eine Werkstatt beispielsweise keine eigene Lackiererei besitzt oder Ersatzteile zu einem anderen Ort gefahren werden müssen. Hier wird das zu lackierende Fahrzeug aufwendig aufgeladen und zu einer lokalen Lackiererei transportiert. Das wird durch den Kfz-Gutachter im Schadengutachten mit einer Pauschale berechnet. Kommt es zur fiktiven Abrechnung laut Schadengutachten, wird diese Pauschale oft von der gegnerischen Versicherung gestrichen. Viele Rechtsprechungen vor Gericht besagen hier, dass diese Kosten im Falle einer tatsächlichen Reparatur angefallen wären und somit zu leisten sind. Weitere häufige Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung nach Schadengutachten sind:

  • Ersatzteilaufschlag
  • Lackangleich von Anbauteilen wie Türen 
  • Kleinteile wie Zierleisten etc.

Tipp von „Dein Kfz-Gutachter“

Bei einem Haftpflichtschaden ist es dringend zu empfehlen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser wird Dir auf Wunsch kostenfrei zur Seite gestellt, um Deine Rechte geltend zu machen. Gerne stellen wir Dir unser breites Netzwerk an Partnern zur Verfügung. 

Nutze Dein Recht, es ist Dein Geld!

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