An „fiktive Abrechnung“ denkst Du direkt nach dem Unfall nicht, wenn Du auf den fremdverschuldeten Schaden an Deinem Fahrzeug schaust. Dieser Ratgeber zeigt Dir, dass es keinen Automatismus für die Reparatur eines Unfallschadens des Fahrzeuges in einer Werkstatt gibt. Du hast als Geschädigter das Recht auf fiktive Abrechnung und kannst Dir den Autoschaden auszahlen lassen. Hier werden die Voraussetzungen kompakt beleuchtet.
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Die fiktive Abrechnung ist im Schadensrecht bzw. Verkehrszivilrecht eine Alternative zur konkreten Abrechnung (Werkstattreparatur). Du kannst Dir als Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen. Dafür muss der Schaden am Fahrzeug exakt beziffert werden, wozu ein unabhängiges Sachverständigengutachten notwendig ist. Oberhalb der Bagatellgrenze ist ein Gutachten für Unfallgeschädigte als Abrechnungsbasis kostenlos.
Das antwortet dein-kfz-gutachter.com
Exklusive Mehrwertsteuer hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Schadenspositionen zu zahlen, die laut Gutachten auch bei einer Werkstattreparatur angefallen wären (z. B. für die Beilackierung). Nutzungsausfall und Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt sind oft strittig: Ein Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk unterstützt Dich!
Nimm nach einem unverschuldeten Unfall Kontakt auf, dein Kfz Gutachter in Nürnberg und Umland unterstützt Dich. Liegen alle Zahlen bzw. ein Gutachten auf dem Tisch, kannst Du die Option der fiktiven Abrechnung prüfen. Du müsstest der Versicherung nur mitteilen, dass Du den Unfallschaden laut Gutachten auszahlen lassen möchtest.
Im Schadengutachten sind Netto-Reparaturkosten von 4.000 Euro angeführt, ebenso ein unfallbedingter Minderwert von 500 Euro. Die Reparaturdauer wird mit 4 Tagen angegeben. Für einen Golf entspricht das laut Nutzungsausfalltabelle einem Tagessatz von 34 Euro, also 136 Euro in Summe. Bei der fiktiven Abrechnung dieses Unfallschadens könntest Du auf deinem Konto mit einem Zahlungseingang von 4.636 Euro rechnen.
Wichtig: ein Nutzungsausfall wird bei der fiktiven Abrechnung nur gezahlt, wenn der Schaden nachweislich in Eigenleistung bzw. Eigenreparatur repariert wurde.
Du müsstest bei eigener Unschuld keine Gutachtenkosten und kein Anwaltshonorar tragen, sofern Du Dich gegen Kürzungsversuche wehrst. Brutto Reparaturkosten inkl. Umsatzsteuer lassen sich bei fiktiver Abrechnung nicht einfordern! Dieser Abzug von 19 % schmerzt aber nicht, da Du auch bei der konkreten Abrechnung nicht unmittelbar davon profitiert hättest.
Beachte, dass die fiktive Abrechnung nicht immer in Frage kommt, und zwar in finanzieller und technischer Hinsicht. Je neuer das Fahrzeug ist und je eher ein Folgeschaden drohen kann, desto eher solltest Du die Reparatur in einer Fachwerkstatt als Geschädigter vorziehen. Bei älteren Fahrzeugen und kosmetischen Schäden wie Beulen spricht nichts gegen die fiktive Schadensabwicklung, zumal Du über den Geldbetrag frei verfügen kannst. Du kannst den Unfallwagen auch später oder ggf. günstig privat instand setzen lassen.
Bei der Abrechnung mit der Versicherung auf Totalschadenbasis greift das Konstrukt der fiktiven Unfallregulierung nicht. In diesem Szenario erstatten Kfz-Versicherer auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung.
Im Wiederbeschaffungswert ist sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand bei einem Totalschaden enthalten. Dein Kfz Gutachter in Nürnberg und Umland kann Dich in Bezug auf die 130 Prozent Regel und weitere Optionen beraten: Vielleicht ist es ja trotz Totalschadendiagnose noch möglich, den Unfallschaden reparieren zu lassen. Ansonsten sind für die Wiederbeschaffung in der Versicherungsregulierung 14 bis 16 Tage vorgesehen.
Diese Posten stehen Dir bei fiktiver Abrechnung zu
Beachte, dass einige Schadensposten je nach regionaler Rechtsprechung bei der fiktiven Schadensregulierung strittig sein können. Aber: Auch bei konkreter Schadensabrechnung lieben es Versicherer, den Rotstift anzusetzen und Kosten nicht in voller Höhe zu erstatten. Es spricht also per se nichts gegen die fiktive Abrechnung bei einem Fahrzeugschaden.
Du musst der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Bei Leasingfahrzeugen oder Finanzierungen ist die fiktive Abrechnung im Regelfall keine Option. Die Schuldfrage muss ebenso wie die Schadenhöhe feststehen, wozu Du ein unabhängiges Schadengutachten erstellen lassen solltest. Technisch und wirtschaftlich sollte die fiktive Abrechnung Sinn machen: Das wird Dir Dein Kfz-Sachverständiger in der Metropolregion Nürnberg konkret erläutern bzw. vorrechnen können.
Je höher der Unfallschaden ist, desto unverzichtbarer ist ein unabhängiges Unfallgutachten für die Durchsetzung Deiner Schadenersatzansprüche. Ein Kostenvoranschlag reicht nur, wenn es sich nachweislich um einen Bagatellschaden bis zu 750 Euro Reparaturkosten laut Urteil des Bundesgerichtshofes handelt. Verdächtig vorkommen sollte Dir angesichts dessen, dass gegnerische Versicherung Dir unabhängig von der Schadenhöhe immer nur einen Kostenvoranschlag „anbieten“ wollen.
Grundsätzlich schließen sich beide Optionen aus. Du kannst aber natürlich als Geschädigter das Geld von der fiktiven Abrechnung nutzen und selbst eine Reparatur in Auftrag geben. Auch selbst reparieren ist möglich. In diesem Kontext ist die Schadenminderungspflicht zu beachten. Es gilt ein Bereicherungsverbot, sodass kein großer Gewinn aus dem Unfallschaden gezogen werden darf. Ein allgemeiner Verweis auf die Schadensminderungspflicht ist für Versicherungen auf der Gegenseite kein Freifahrtschein, den Schaden bei fiktiver Abrechnung zu kürzen.
Entscheidest Du Dich für die fiktive Abrechnung, ist eine Haltefrist von 6 Monaten einzuhalten. Du solltest also Klarheit darüber erlangen, ob und wie lange Du den Unfallwagen noch nutzen möchtest. Insofern sollten nicht nur Zahlen in Deine Überlegung einfließen …
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Du der Versicherung mitteilst, dass der Unfallschaden fiktiv abgerechnet werden soll. In den meisten Fällen wird das wenige Tage nach dem Unfall der Fall sein. Mit unserem Kfz-Sachverständigenbüro in Nürnberg und Umgebung kann das Schadensgutachten bereits nach 24 Stunden versandbereit vorliegen.
Häufige Streitpunkte bei der fiktiven Abrechnung
Auch wenn die Rechtsprechung bzw. Urteile regional unterschiedlich sind, haben Kürzungen bei fiktiver Abrechnung oft keinen Bestand. Insgesamt betrachtet wurden die Rechte von Unfallschädigten in den letzten Jahren bei fiktiver Abrechnung gestärkt, sodass die Entschädigungssumme der tatsächlichen Schadenshöhe entsprechen sollte.
Entscheidend ist, was im Schadensgutachten angeführt ist. Geschädigte dürfen nicht allein aufgrund der fiktiven Abrechnung schlechter gestellt werden! Falls es zu Kürzungsversuchen bei folgenden Abrechnungsposten kommt, musst Du das nicht so stehen lassen:
Dein KFZ-Sachverständigenbüro Wyczisk in Nürnberg um Umkreis ist nicht fiktiv, sondern 100 % real für Dich nach einem Verkehrsunfall da. Warum solltest Du bei einem Haftpflichtschaden auf einen kostenlosen Regulierungsservice und einen freien Gutachter verzichten, der binnen 60 Minuten nach Deinem Anruf am Unfallort bzw. Wunschort ist?
Genieße nach diesem Wissensupdate das gute Gefühl, nach dem Unfall ein leistungsstarkes Sachverständigennetzwerk an Deiner Seite zu wissen. Wir unterstützen Dich bei der gesamten Schadenregulierung und setzen auch (Service)technisch hohe Standards in Nürnberg und Umgebung mit der mobilen Rahmenvermessung.
Fiktive Abrechnung = Kfz Unfallschaden auszahlen lassen
Reparieren lassen oder Geld von der Versicherung erhalten: Diese einfache Formel zeigt, dass Du nach einem Unfall zwei grundsätzliche Abrechnungsoptionen bzw. Regulierungsentscheidungen hast. Du weißt jetzt, was fiktive Abrechnung bedeutet und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Nicht bei jedem Schaden und nicht für jedes Fahrzeug ist die fiktive Abrechnung vorteilhaft: Lasse Dich im Schadensfall persönlich beraten, um die für Dich beste Regulierungsentscheidung zu treffen.
Die „fiktive Abrechnung“ bedeutet, dass Du nach dem Unfallgutachten abrechnest und dir das Geld von der Versicherung auszahlen lässt. Hier ist es wichtig, dass die nicht anfallende Mehrwertsteuer abgezogen wird und somit nur der Nettobetrag ausgezahlt wird. Bei einer Eigenreparatur, wo auf gewisse Ersatzteile eine Mehrwertsteuer anfällt, kannst Du dir nach Vorlage der Rechnung, die angefallene Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung zurückholen.